Änderungen bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
nach § 13b UStG

Bauleistungen

Mittlerweile hat sich innerhalb eines Kalenderjahres bereits zweimal die Rechtslage geändert. Für Bauleistungen ist die Nettofakturierung aufgrund geänderter Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes vom 15. Februar bis zum 30. September 2014 nur bei direkter Weiterverwertung im Rahmen wiederum einer Bauleistung möglich. Ab dem 1. Oktober soll wieder zu der vorherigen Regelung zurückgekehrt werden, allerdings mit vollständig neuem Nachweis per neu eingeführter Bescheinigung.

Mit Schreiben vom 26.09.2014 wurden vom Bundesfinanzministerium (BMF) die Übergangsregelungen für Leistungen bekannt gegeben, die sich über den 1. Okober hinweg erstrecken und bei denen Anzahlungen oder Abschläge geflossen sind. Die Übergangsregelungen in der unten verlinkten Übersicht bereits mit aufgenommen.
Das BMF-Schreiben ist hier abrufbar.


>> Übersicht zur Umkehrung der Steuerschuld bei Bauleistungen
Stand: 16. Oktober 2014 <<


Metalle

Neu im Gesetz ist, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf die Lieferung metallischer Produkte wie Profile, Folien, Bleche, Rohmetalle, Drähte an alle Unternehmer (!) ausgeweitet wurde. Ob netto oder brutto zu fakturieren ist, hängt von der Eingruppierung in den jeweiligen Zolltarif ab. Das nachfolgende Dokument soll eine Hilfestellung zu den betroffenen Artikeln geben. Das Gesetz in der beschlossenen Fassung gilt ab dem 1. Oktober 2014.
Das Bundesfinanzministerium hat jedoch mit Schreiben vom 26.09.2014 die Anwendung auf die Zeiträume ab dem 1. Januar 2015 verschoben. Damit ergibt sich ein größerer Spielraum bspw. für die Anpassung der Abrechnungssysteme im Unternehmen.
Das BMF-Schreiben ist hier abrufbar. Die Anwendungsregelung finden Sie auf Seite 19/20 unter Punkt 2.


>> Informationen und Hilfsmittel
netto abzurechnende Lieferungen ab 1. Januar 2015
Stand: 22.10.2014 <<


>> Kurzinformation September 2014<<

Wir werden Sie unter Anderem im Rahmen unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen im Herbst über die weitere Entwicklung informieren!