Die elektronische Rechnung (eRechnung) kommt ab 2025!
Bei
Rechnungen
von
Unternehmern
an
andere
Unternehmer
(B2B-Rechnungen)
wird
die
elektronische
Rechnung
(eRechnung)
zukünftig
zur
Pflicht.
Der
Bundesrat
hat
dieser
Neuregelung
durch
das
Wachstumschancengesetz
am
22.3.2024 zugestimmt.
Der Hintergrund: VIDA
Die
Europäische
Kommission
hat
in
den
letzten
Jahren
eine
Reihe
von
Maßnahmen
vorgeschlagen,
mit
denen
das
Mehrwertsteuersystem
der
EU
modernisiert
werden
soll.
Um
den
Mehrwertsteuerbetrug
(der
allein
für
Deutschland
in
Jahr
2020
geschätzte
11
Mrd.
Euro
betrug)
einzudämmen,
setzt
man
auf
bedeutend
mehr
Digitalisierung
und
vor
allem
viel
kurzfristigere
und
detailliertere
Meldungen
an
die
Finanzbehörden.
Die
geänderten
Meldepflichten
sind
gerade
noch
in
Abstimmung
und
werden
voraussichtlich
in
einigen
Jahren
in
Kraft
treten.
Deutschland
führt
nun
in
Vorbereitung
darauf
national
ab
2025
die
e-Rechungspflicht
ein.
Ob
und
welche
Auswirkungen
die
neuen
Regelungen
auf
Sie
und
Ihr
Unternehmen
haben,
beleuchten
die
nachfolgenden
Hinweise.
Was ist eine eRechnung?
Eine
eRechnung
ist
eine
Rechnungsdatei,
die
alle
relevanten
Informationen
wie
Aussteller,
Empfänger,
Datumsangaben,
Rechnungspositionen
etc.
in
strukturierter
Form,
also
als
maschinell
auslesbaren
Datensatz
enthält.
Dieser
Kerninhalt
ist
per
Definition
immer
als
sogenannte
xml-Datei
gespeichert.
Für
verarbeitende
Systeme
ist
das
aufgrund
der
klaren
Struktur
von
Vorteil.
Der
Nachteil
für
den
Menschen:
Eine
Rechnung
rein
im
xml-Format
(„X-Rechnung“
genannt)
lässt
sich
im
Allgemeinen
nicht
wie
üblich
lesen,
es
braucht
dazu
Hilfsprogramme, sogenannte Viewer.
Um
die
strukturierten
Daten
als
xml
und
gleichzeitig
eine
gute
Handhabbarkeit
für
die
Nutzer
anbieten
zu
können,
hat
man
sich
unter
einer
Vielzahl
von
Softwareherstellern
in
Deutschland
auf
das
ZUGFeRD-Format
(ohne
„p“)
geeinigt:
Eine
ZUGFeRD-Rechnung
besteht
aus
einer
PDF-Datei
für
einfache
Lesbarkeit,
die
als
Anlage
für
auslesende
Systeme
die
xml-Daten
enthält.
Diese
Rechnungen
können
wie
gewohnt
per
Mail
oder
anderen
Methoden untereinander ausgetauscht werden.
Sowohl
die
reine
X-Rechnung
als
auch
eine
ZUGFeRD-Rechnung
(ab
Version
2.1)
entsprechen
dem
neuen
Standard,
reine PDF-Dateien dagegen nicht.
Ein Beispiel für jeweils eine ZUGFeRD-Rechnung und eine reine XRechnung finden Sie hier:
Ab wann und von wem müssen eRechnungen ausgestellt werden?
Im
Wesentlichen
von
deutschen
Unternehmen,
die
Leistungen
an
andere
deutsche
Unternehmen
erbringen.
Auch,
wenn
im
Wege
der
Gutschriftserstellung
abgerechnet
wird,
muss
eine
eRechnung
erstellt
werden.
Ausnahmen
gibt
es
für
bestimmte
steuerfreie
Umsätze
wie
Bankdienstleistungen
oder
beispielweise
medizinische
Leistungen
sowie
für
Rechnungen
über
Kleinbeträge
bis
250
Euro
brutto.
Bis
einschließlich
des
Jahres
2026
dürfen
noch
Papierrechnungen
und
-
bei
Zustimmung
des
Kunden
-
auch
digitale
Rechnungen
in
althergebrachter
Form
(„schlichtes“
PDF)
verwendet
werden.
Unternehmen
mit
einem
Gesamtumsatz
von
bis
zu
800
TEUR
dürfen
diese
Übergangsregelung noch ein Jahr länger, also bis einschließlich 2027, nutzen.
Bei
sogenannten
Dauerschuldverhältnissen
wie
zum
Beispiel
Miete
oder
Leasing
wird
bis
jetzt
häufig
der
Vertrag,
mit
allen
benötigten
Angaben,
als
(Dauer-)Rechnung
genutzt.
Die
eRechnungspflicht
gilt
auch
für
solche
Dauerrechnungen,
sodass
diese
zukünftig
separat
übermittelt
werden
müssen.
Wichtig
ist
dies
vor
allem
für
den
Empfänger, um sich auch künftig den Vorsteuerabzug zu sichern.
Auch
für
bestehende
Verträge,
muss
ab
dem
Auslaufen
der
jeweiligen
Übergangsfrist,
also
frühestens
mit
Beginn
2027 eine neue Dauerrechnung im eRechnungsformat vorliegen.
Tatsächlich
haben
viele
Hersteller
von
Rechnungsschreibungssystemen
das
neue
Format
(meist
als
ZUGFeRD)
schon
implementiert
oder
sind
gerade
dabei.
Sie
können
Ihre
eigenen
Rechnungen
recht
einfach
auf
den
Standard
prüfen, indem Sie die PDF öffnen und auf Anlagen hin prüfen, um die xml-Daten zu finden.
DATEV
Auftragswesen
next
kann
eRechnungen
bereits
erstellen
und
beispielsweise
auch
per
Leitweg-ID
an
öffentliche Kunden zustellen
.
Was ist mit dem Empfang, welche Vorbereitungen müssen getroffen werden?
Vorab als Information für unsere mittlerweile große Mehrheit der DATEV-Unternehmen-online-Nutzer:
Keine!
Es
ist
alles
schon
bereit,
Sie
merken
im
laufenden
Prozess
gar
nichts
von
der
Umstellung,
außer
dass
noch
weniger
Rechnungen als Papier kommen und die Auslesequalität noch weiter zunimmt.
Für
alle
anderen:
Ab
2025
müssen
Sie
zumindest
eine
Eingangs-
und
Speichermöglichkeit
für
eRechnungen
vorhalten.
Das
ist
im
Minimalausbau
eine
E-Mail-Adresse.
Mit
dem
oben
angesprochenen
X-Rechnungsformat,
also
einer
reinen
xml-Datei,
wird
man
dann
allerdings
mangels
guter
Lesbarkeit
nicht
glücklich
werden,
wenngleich
dieses
Format
auch
der
Erfahrung
nach
in
der
Breite
eine
Ausnahmeerscheinung
sein
dürfte.
Der
Ausdruck
von
eRechnungen
bringt
nichts,
die
Archivierungspflicht
besteht
an
der
Originaldatei
und
man
vernichtet
durch
den
Druck die hilfreichen elektronischen Informationen.
Für alle Einzelfragen zum Thema eRechnung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung
und können Ihnen auch die Möglichkeiten aufzeigen, die sich dadurch ergeben!
Die
Eigenschaft
als
ZUGFeRD-Rechnung
erkennen
Sie
beim
Öffnen
einer
passenden
PDF-Datei
daran,
dass
Sie
in
einem
beliebigen
PDF-Programm
den
Bereich
für
die
„Anlagen“
einblenden.
Im
nachfolgenden
Screenshot
ist
das
beispielhaft für den Adobe Reader gezeigt: Die „factur-x.xml“ enthält die strukturierten Rechnungsinformationen.