Welche Grundstücksart liegt vor?
Hier geht es nicht nur um die Frage ob bebaut oder unbebaut. Unbebaute Grundstück sind zumeist der einfachste Fall, bei allen anderen muss geklärt werden, ob es sich um eine Bebauung für Wohnzwecke oder Nichtwohnzwecke handelt. Nach der Eingruppierung richtet sich im nächsten Schritt die Flächenermittlung. Müssen Sie später die Wohnfläche oder die Bruttogrundfläche ermitteln? Entscheiden Sie für Ihre Grundstücke zwischen: unbebautes Grundstück bebautes Grundstück - Wohnzwecke bebautes Grundstück - Nichtwohnzwecke am besten nach diesem Schaubild: (ein Klick vergrößert) Die Prozentgrenzen betreffen immer die Gegenüberstellung von Wohn- zu Nutzflächen in der konkreten Nutzung zum Bewertungsstichtag 1. Januar 2022. Wohnflächen berechnen sich wie hier, Nutzflächen nach DIN 277, hier zählen im Wesentlichen auch die Nebenräume mit. Die Nutzfläche ist NICHT die Bruttogrundfläche, die später gegebenenfalls für die Substanzwertermittlung benötigt wird. Stehen auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Nutzunge, wird das Verhältnis von Wohn- zu Nutzfläche wie vorstehend ermittelt und zwar über alle Gebäude hinweg in Summe. Im Ergebnis werden dann ALLE Gebäude entweder im Ertragswert- oder Substanzwertverfahren bewertet.
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Welche Grundstücksart liegt vor?
Hier geht es nicht nur um die Frage ob bebaut oder unbebaut. Unbebaute Grundstück sind zumeist der einfachste Fall, bei allen anderen muss geklärt werden, ob es sich um eine Bebauung für Wohnzwecke oder Nichtwohnzwecke handelt. Nach der Eingruppierung richtet sich im nächsten Schritt die Flächenermittlung. Müssen Sie später die Wohnfläche oder die Bruttogrundfläche ermitteln? Entscheiden Sie für Ihre Grundstücke zwischen: unbebautes Grundstück bebautes Grundstück - Wohnzwecke bebautes Grundstück - Nichtwohnzwecke am besten nach diesem Schaubild: (ein Klick vergrößert) Die Prozentgrenzen betreffen immer die Gegenüberstellung von Wohn- zu Nutzflächen in der konkreten Nutzung zum Bewertungsstichtag 1. Januar 2022. Wohnflächen berechnen sich wie hier, Nutzflächen nach DIN 277, hier zählen im Wesentlichen auch die Nebenräume mit. Die Nutzfläche ist NICHT die Bruttogrundfläche, die später gegebenenfalls für die Substanzwertermittlung benötigt wird. Stehen auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Nutzunge, wird das Verhältnis von Wohn- zu Nutzfläche wie vorstehend ermittelt und zwar über alle Gebäude hinweg in Summe. Im Ergebnis werden dann ALLE Gebäude entweder im Ertragswert- oder Substanzwertverfahren bewertet.